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In bestimmten Fällen
müssen sich Indien-Reisende vor Ort
beim "Foreigners
Regional Registration Officer" (FRRO)
registrieren lassen, und zwar innerhalb
eines bestimmten Zeitraums nach ihrer erstmaligen
Ankunft in Indien (Adressen: siehe unten).
Wer muss sich
registrieren lassen?
Angehörige
von Pakistan müssen sich
innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft
in Indien beim FRRO melden.
Angehörige
von Afghanistan müssen sich
innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Ankunft
in Indien beim FRRO melden.
Die folgenden
5 Personen-Kreise
müssen sich innerhalb von 14 Tagen
nach Ihrer Ankunft in Indien beim FRRO melden:
- All
ausländischen Personen einschließlich
Personen indischer Abstammung, deren Aufenthalt
länger als 180 Tage dauert oder voraussichtlich
dauern wird.
- Inhaber
eines Studenten-Visums einschließlich
Personen indischer Abstammung, die in
Indien Yoga, Veda-Kultur, indische Musik
oder indischen Tanz studieren wollen.
- Inhaber
eines Forschungs-Visums.
- Inhaber
eines Angestellten-Visums.
- Inhaber
eines Missionars-Visums.
Ausländische
Staatsbürger, die Inhaber eines anderen
Langzeit-Visums sind (inkl. Business-Visa),
müssen sich in Indien nicht registrieren
lassen, sofern die Dauer eines einzelnen
Besuchs 180 Tage nicht überschreitet.
Sollte ein einzelner Besuch die Dauer von
180 Tagen überschreiten, muss die Registrierung
frühzeitig vor Ablauf dieser 180 Tage
erfolgen.
Benötigte
Dokumente
Für die Registrierung
beim FRRO bringen Sie bitte folgende Dokumente
mit:
- Fotokopie Ihres Reisepasses.
- Fotokopie Ihres ursprünglichen
Visums.
- Vier aktuelle Passbilder
in Farbe.
- Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort
in Indien.
- Wenn Sie zwischen 16
und 60 Jahren alt sind: Ein HIV-Testbericht
(Aids-Test). Der Test muss von einer Institution
durchgeführt worden sein, die von
der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO)
anerkannt ist.
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt
verlängern wollen, weil Ihr Ehepartner
indischer Staatsbürger ist: Eine
Fotokopie Ihrer Heirats-Urkunde.
- Wenn Sie Inhaber eines
Studenten-Visums sind: Eine Immatrikulations-
und Anwesenheits-Bescheinigung der Universität,
Schule oder Einrichtung, an der Sie studieren.
- Wenn Sie Inhaber eines
Journalisten-Visums sind: Eine Akkreditierung
des "Indian Press Information Bureau".
- Wenn Sie Inhaber eines
Angestellten-Visums sind:
- Eine Fotokopie Ihres
Anstellungsvertrags.
- Die (Vertrags-)Bedingungen
Ihrer Einstellung.
- Ein Schreiben Ihres
Arbeitgebers in Indien, das auf einem
Briefbogen des Unternehmens abgefasst
wurde, den Firmen-Stempel trägt
und von einer authorisierten Person
unterzeichnet wurde, mit folgendem Wortlaut:
"We take full responsibility
for the activities and conduct of Mr
/ Mrs. (Ihr Name), national of (Land)
during his / her stay in India. If anything
adverse against him / her comes to our
notice during the period, we undertake
to repatriate him / her at our cost."
- Wenn Sie in den Vorstand
einer öffentlichen Gesellschaft berufen
wurden: Genehmigung des "Department
of Company Affairs".
- Falls Sie einem Joint-Ventures-Projekt
oder einer internationalen Business-Partnerschaft
angehören:
- Fotokopie
der Genehmigung durch die indische
Regierung (in zweifacher Ausfertigung).
- Fotokopie
der Genehmigung durch die "Reserve
Bank of India".
- Fotokopie des Partnerschaft-Vertrags.
FRRO Adressen
In den 4 Metropolen
Indiens:
- Hans Bhawan, Bahadurshah
Zafar Marg, ITO, New Delhi (Telefon: 011
2671 1384)
- Tata Press Building,
2ND Floor, 414 S.V Marg, Mumbai (Telefon:
022 2262 1169)
- 237, A.J.C. Bose Road,
Kolkata (Telefon: 033 2247 0549)
- Shastri Bhawan Annexe,
26, Haddows Road, Chennai (Telefon: 044
2827 7036)
In
allen anderen Regionen fungiert der örtliche
Polizeipräsident als FRRO.
Indisches
Konsulat in Hamburg, Konsulat von Indien
in Hamburg
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