Indisches Generalkonsulat Hamburg  
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Generalkonsulat Indien
Graumannsweg 57,
22087 Hamburg
 
TEL.  
   
   
FAX  
E-MAIL   cgihh@aol.com
 
 
 
Registrierung in Indien

In bestimmten Fällen müssen sich Indien-Reisende vor Ort beim "Foreigners Regional Registration Officer" (FRRO) registrieren lassen, und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach ihrer erstmaligen Ankunft in Indien (Adressen: siehe unten).

Wer muss sich registrieren lassen?
Angehörige von Pakistan müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft in Indien beim FRRO melden.

Angehörige von Afghanistan müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Ankunft in Indien beim FRRO melden.

Die folgenden 5 Personen-Kreise müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in Indien beim FRRO melden:

  • All ausländischen Personen einschließlich Personen indischer Abstammung, deren Aufenthalt länger als 180 Tage dauert oder voraussichtlich dauern wird.
  • Inhaber eines Studenten-Visums einschließlich Personen indischer Abstammung, die in Indien Yoga, Veda-Kultur, indische Musik oder indischen Tanz studieren wollen.
  • Inhaber eines Forschungs-Visums.
  • Inhaber eines Angestellten-Visums.
  • Inhaber eines Missionars-Visums.

Ausländische Staatsbürger, die Inhaber eines anderen Langzeit-Visums sind (inkl. Business-Visa), müssen sich in Indien nicht registrieren lassen, sofern die Dauer eines einzelnen Besuchs 180 Tage nicht überschreitet. Sollte ein einzelner Besuch die Dauer von 180 Tagen überschreiten, muss die Registrierung frühzeitig vor Ablauf dieser 180 Tage erfolgen.

Benötigte Dokumente
Für die Registrierung beim FRRO bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • Fotokopie Ihres Reisepasses.
  • Fotokopie Ihres ursprünglichen Visums.
  • Vier aktuelle Passbilder in Farbe.
  • Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort in Indien.
  • Wenn Sie zwischen 16 und 60 Jahren alt sind: Ein HIV-Testbericht (Aids-Test). Der Test muss von einer Institution durchgeführt worden sein, die von der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) anerkannt ist.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, weil Ihr Ehepartner indischer Staatsbürger ist: Eine Fotokopie Ihrer Heirats-Urkunde.
  • Wenn Sie Inhaber eines Studenten-Visums sind: Eine Immatrikulations- und Anwesenheits-Bescheinigung der Universität, Schule oder Einrichtung, an der Sie studieren.
  • Wenn Sie Inhaber eines Journalisten-Visums sind: Eine Akkreditierung des "Indian Press Information Bureau".
  • Wenn Sie Inhaber eines Angestellten-Visums sind:
  1. Eine Fotokopie Ihres Anstellungsvertrags.
  2. Die (Vertrags-)Bedingungen Ihrer Einstellung.
  3. Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers in Indien, das auf einem Briefbogen des Unternehmens abgefasst wurde, den Firmen-Stempel trägt und von einer authorisierten Person unterzeichnet wurde, mit folgendem Wortlaut:

    "We take full responsibility for the activities and conduct of Mr / Mrs. (Ihr Name), national of (Land) during his / her stay in India. If anything adverse against him / her comes to our notice during the period, we undertake to repatriate him / her at our cost."
  • Wenn Sie in den Vorstand einer öffentlichen Gesellschaft berufen wurden: Genehmigung des "Department of Company Affairs".
  • Falls Sie einem Joint-Ventures-Projekt oder einer internationalen Business-Partnerschaft angehören:
    1. Fotokopie der Genehmigung durch die indische Regierung (in zweifacher Ausfertigung).
    2. Fotokopie der Genehmigung durch die "Reserve Bank of India".
    3. Fotokopie des Partnerschaft-Vertrags.

FRRO Adressen
In den 4 Metropolen Indiens:

  • Hans Bhawan, Bahadurshah Zafar Marg, ITO, New Delhi (Telefon: 011 2671 1384)
  • Tata Press Building, 2ND Floor, 414 S.V Marg, Mumbai (Telefon: 022 2262 1169)
  • 237, A.J.C. Bose Road, Kolkata (Telefon: 033 2247 0549)
  • Shastri Bhawan Annexe, 26, Haddows Road, Chennai (Telefon: 044 2827 7036)

In allen anderen Regionen fungiert der örtliche Polizeipräsident als FRRO.


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